Angaben zur Waldescher Pfarrei
Übersetzung der Urkunde anlässlich
der Erhebung der Waldescher Pfarrvikarie zu
einer eigenen Pfarrei am 17.01.1944.
Die deutsche Übersetzung des lateinischen
Orginaltextes befindet sich im Gemeinderaum
der Pfarrkirche St. Antonius in Waldesch.
Die Übersetzung lautet:
Franz Rudolph Bornewasser
durch Gottes Erbarmung und des apostolischen
Stuhles Gnade
Bischof von Trier
Hausprälat sr. Heiligkeit, römischer
Graf, päpstlicher Thronassistent
Doktor der Theologie
Allen, die dieses lesen, Gruß im Herrn!
Die Kirche ist jene Stadt, die aus lebendigen
und erlesenen Steinen erbaut und fest gegründet
ist auf heiligem Berge; "ihr Haupt-
und Eckstein aber ist Christus" (Eph.
2, 20). Daher läßt sich nichts
Glorreicheres, nichts Vornehmeres, nichts
Ehrenvolleres denken als Glied der heiligen,
katholischen, Apostolischen, Römischen
Kirche zu sein. Bild und Keimzelle dieser
Kirche ist die Pfarrei, in der die Gläubigen
herangebildet und zu lebendigen Gliedern
des Leibes Christi gestaltet werden. Der
Pfarrei gilt daher vor allem Unsere oberhirtliche
Sorge, und es ist Unser eifrigstes Streben
solche Pfarrvikarien, die sich genügend
entwickelt haben, auch zu dem Range und
der Würde einer eigentlichen Pfarrei
zu erheben.
Alle notwendigen Voraussetzungen dafür
sind aber gegeben bei der Pfarrvikarie St.
Antonius in Waldesch, Dekanat Koblenz. Schon
in den Jahren 1835/36 wurde in Waldesch
eine Kirche gebaut, die Gott zu Ehren des
heiligen Abtes Antonius geweiht wurde. Im
Jahre 1906 wurde an dieser Kirche ein eigener
Seelsorgegeistlicher angestellt; 1919 erhielt
sie eigene Vermögensverwaltung mit
genauer Abgrenzung des zugehörigen
Gebietes. Kraft Diözesanverordnung
vom 1.April 1938 über die kirchenrechtliche
Stellung der Pfarrvikare, Vikare und Expositi
und kraft der allgemeinen Anordnung vom
7. Dezember 1938 ist die Pfarrvikarie St.
Antonius in Waldesch von der Mutterpfarrei
St. Mennas in Kapellen-Stolzenfels vollständig
getrennt und in geistlichen wie zeitlichen
Dingen unabhängig gemacht worden.
Da also jetzt alles Notwendige für
die Errichtung einer wirklichen Pfarrei
vorhanden ist, so haben Wir beschlossen,
die Pfarrvikarie St. Antonius in Waldesch,
Dekanat Koblenz, zur Würde einer Pfarrei
zu erheben.
Kraft Unserer oberhirtlichen Vollmacht, nach Anhörung des hochwürdigsten
Domkapitels und aller Beteiligten, erheben und errichten Wir daher die
Pfarrvikarie St. Antonius in Waldesch, Dekanat Koblenz, zu einer Pfarrei, und die Kirche zu Ehren
des heiligen Abtes Antonius erklären und bestimmen Wir zur Pfarrkirche.
Ihr und ihrem jeweiligen Pfarrer verleihen
Wir alle Rechte und Privilegien, die den übrigen
Pfarrkirchen der Diözese sowie ihren
Pfarrern nach dem allgemeinen und diözesan
Kirchenrecht zustehen; gleicherweise legen
Wir ihnen alle Lasten und Pflichten auf, denen
die übrigen Pfarrkirchen und Pfarrer
der Diözese unterworfen sind.
Die Gläubigen der neu errichteten Pfarrei
St. Antonius bitten wir aber dringend im Herrn,
daß sie ihrer Pfarrei in inniger Liebe
anhangen, ein eifriges Christenleben in ihrer
Pfarrei führen, ihrem Pfarrer in seinem
apostolischen Wirken hilfreich zur Seite stehen;
die Familienväter und -mütter ermahnen
wir, ihre Kinder, die Gott ihnen anvertraut
hat, mit größter Sorgfalt zu umhegen;
die Jugend fordern wir auf, in ihrer Pfarrei
mit rastlosem Eifer an dem Aufbau und Wachstum
des geheimnisvollen Leibes Christi zu arbeiten.
Gegeben zu Trier, im Bischofshof, am 17. Januar 1944, dem Feste des hl. Abtes Antonius.
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gezeichnet
Franz Rudolf
Bischof von Trier
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gezeichnet
W. Schlags
Sekretär der Curie
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