Spielregeln für die Nutzung des Jugendraumes

Gemeinsam mit den Jugendlichen wurden für den Waldescher Jugendraum folgende „Spielregeln“ vereinbart:

  1. Der Jugendraum steht allen Waldescher Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 13 bis 21 Jahren zur Verfügung.
  1. Geöffnet ist der Jugendraum am Freitag- und Samstagabend bis 24 Uhr und bei Bedarf.
  1. Der Konsum von alkoholhaltigen Lebensmitteln ist im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erlaubt. Davon unberührt bleibt das generelle Verbot von hochprozentigen Getränken.
  1. Der Konsum von Drogen und das Rauchen im und unmittelbar vor dem Jugendraum ist verboten.
  1. Bekannte Freund*innen von Waldescher Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind gerne willkommen, solange deren Anzahl geringer ist als die Anzahl der anwesenden Waldescher jungen Menschen.
  1. Für ein gemeinsames Miteinander ist die Lautstärke ab 22:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
  1. Ein gewähltes Team, welches gleichberechtigt und zu gleichen Teilen aus den nutzenden Gruppen gebildet wird, verwaltet die Schlüssel des Jugendraums. Des Weiteren kümmert sich diese Gruppe um die Einhaltung und Durchsetzung dieser Spielregeln.
  1. Der Jugendraum ist von den Jugendlichen sauber und ordentlich zu halten. Nach jeder Nutzung ist der Raum aufgeräumt und besenrein zu verlassen. Geschirr und Gläser sind zu spülen und in die Schränke zu räumen. Eine turnusmäßige Grundreinigung wird seitens der Ortsgemeinde veranlasst.
  1. Private Feiern bedürfen der Zustimmung des JugendraumTeams und des Bürgermeisters. Die Verantwortung liegt dabei bei der durchführenden Person. Auch bei privaten Feiern gelten die Regelungen unter den Nummern 3, 4, 6 und 8 dieser Spielregeln. Auf die Einhaltung des Jugendschutzes wird im Besonderen hingewiesen.

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